Behandlungspflege

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung

Im Rahmen der medizinischen Versorgung erbringen wir für Sie medizinische Leistungen, die der behandelnde Haus- oder Facharzt mit einer „Verordnung häusliche Krankenpflege“ anordnet.

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Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung

Im Rahmen der medizinischen Versorgung erbringen wir für Sie medizinische Leistungen, die der behandelnde Haus- oder Facharzt mit einer „Verordnung häusliche Krankenpflege“ anordnet.

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Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Krankenversicherung und nicht durch die Pflegeversicherung

Wichtig zu wissen:

Jeder Patient (auch wer nicht pflegebedürftig ist) hat hierauf Anspruch. Voraussetzung ist, dass die Anordnung eines Arztes vorliegt und keine andere Person im Haushalt diese Hilfen erbringen kann. Mit der Durchführung beauftragen Sie als Patient Ihre Diakoniestation. Wir reichen die Verordnung des Arztes zur Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein.

Gut zu Wissen

Beispiele für Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege